Wohnung bei Scheidung in Berlin verkaufen
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Wohnung oft der größte Vermögenswert – und der größte Streitpunkt. Ein neutraler Makler, der beide Seiten gleich behandelt, dieselben Zahlen an beide schickt und mit keinem von Ihnen befreundet ist, nimmt genau diesen Druck heraus.
Reihenfolge
Die ersten Schritte nach der Trennung
- 1
Grundbuch und Darlehen sichten
Wer steht mit welchem Anteil im Grundbuch? Wer hat das Darlehen unterschrieben? Häufig haften beide gesamtschuldnerisch – unabhängig davon, wer auszieht.
- 2
Nichts einseitig verändern
Kein Verkauf, keine Vermietung, keine Umschuldung ohne den anderen. Beides braucht die Zustimmung beider Eigentümer; einseitige Schritte belasten spätere Verhandlungen.
- 3
Wohnkosten regeln
Wer bleibt, nutzt die Wohnung allein. Der Ausgezogene kann eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Klären Sie, wer bis zum Verkauf Rate, Hausgeld und Nebenkosten trägt.
- 4
Neutralen Marktwert einholen
Nicht die Zahl aus dem Internetportal und nicht die des Freundes vom Freund. Eine nachvollziehbare Bewertung, die beide gleichzeitig erhalten.
- 5
Optionen durchrechnen
Gemeinsamer Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung – mit dem Rechner unten sehen Sie, was jeder Weg für beide Seiten bedeutet.
Neutralität als Grundlage
Wir bewerten die Wohnung unabhängig und legen die Herleitung beiden Parteien offen – Vergleichspreise, Zustand, WEG-Unterlagen, Mikrolage. So entsteht eine gemeinsame Zahlenbasis, über die sich nicht mehr streiten lässt. Alle Informationen gehen an beide gleichzeitig.
Verkauf, Übernahme oder Vermietung
Nicht immer ist der Verkauf die beste Lösung. Eine Übernahme durch einen Partner setzt voraus, dass die Bank ihn allein trägt und die Ausgleichszahlung finanzierbar ist. Eine gemeinsame Vermietung hält beide in einem Vertragsverhältnis, das nach der Trennung selten gut funktioniert. Wir rechnen alle drei Varianten nüchtern durch.
Timing: Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Zugewinn
Der Verkauf ist jederzeit möglich, wenn beide zustimmen. Für den Zugewinnausgleich zählt der Wert der Wohnung am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Wer bis dahin nicht verkauft hat, sollte deshalb spätestens dann einen belastbaren Wert haben. Steuerlich gilt: Wer auszieht und seinen Anteil erst später überträgt, kann die Befreiung von der Spekulationssteuer verlieren (BFH, IX R 11/21).
Diskret und mit wenig Reibung
Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliche Inserate. Besichtigungen legen wir so, dass keiner von Ihnen anwesend sein muss. Kommunikation läuft über uns – Sie müssen sich nicht über jeden Termin abstimmen.
Rechner
Verkaufen, übernehmen oder versteigern lassen?
Drei Wege, drei sehr unterschiedliche Ergebnisse. Stellen Sie Ihre Zahlen ein und sehen Sie, was bei jedem Weg für beide Seiten übrig bleibt.
Gemeinsamer Verkauf am Markt
Empfehlung in den meisten Fällen- Verkaufspreis
- 650.000 €
- Restschuld ablösen
- − 220.000 €
- Vorfälligkeitsentschädigung
- − 8.800 €
- Verkaufsnebenkosten
- − 23.205 €
- Netto zu verteilen
- 397.995 €
Partner, der bleiben möchte
198.998 €
Partner, der auszieht
198.998 €
Ein Partner übernimmt
Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen allein.- Nettovermögen (Wert − Restschuld)
- 430.000 €
- davon Anteil Partner, der auszieht (50 %)
- 215.000 €
- Ausgleichszahlung an den Ausziehenden
- 215.000 €
- Darlehen allein tragen
- 220.000 €
- Grunderwerbsteuer
- keine
- Notar & Grundbuch ca.
- 6.500 €
Der bleibende Partner braucht insgesamt ca. 441.500 € Finanzierung (Restschuld + Ausgleich + Nebenkosten). Die Bank muss den Ausziehenden aus der Haftung entlassen – das ist eine neue Bonitätsprüfung.
Teilungsversteigerung
Letzter Ausweg – 12 bis 24 Monate174.200 € – 304.200 €
Netto zu verteilen, bei Zuschlag zwischen 65 % und 85 % des Verkehrswerts, abzüglich Gutachten und Gerichtskosten.
Partner, der bleiben möchte (Mittelwert)
119.600 €
Partner, der auszieht (Mittelwert)
119.600 €
Gegenüber dem freien Verkauf gehen so typischerweise 158.795 € verloren – zusätzlich zu Zeit und Nerven.
Orientierungsrechnung ohne Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und ohne Zugewinnausgleich. Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein belastbarer Marktwert – den ermitteln wir kostenlos vor Ort und legen ihn beiden Seiten offen.
Unsere Rolle
Was wir in dieser Situation übernehmen
Alles, was zwischen zwei Menschen in Trennung sonst zu Reibung führt.
Ein Wert, zwei Empfänger
Die Bewertung geht zeitgleich an beide Parteien und auf Wunsch an beide Anwälte – mit vollständiger Herleitung.
Optionen in Zahlen
Verkauf, Übernahme, Vermietung: für jede Variante rechnen wir vor, was bei wem ankommt und was die Bank mitmachen muss.
Kommunikation als Puffer
Rückfragen, Terminabstimmung, Entscheidungen – alles läuft über uns. Sie müssen nicht miteinander verhandeln, wenn Sie das nicht wollen.
Besichtigungen ohne Sie
Schlüssel per Post oder Übergabe, wir führen alle Termine. Auf Wunsch räumen wir persönliche Gegenstände vor Fotos und Besichtigungen aus dem Blick.
Bank und Notar koordinieren
Löschungsbewilligung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kaufpreisaufteilung auf zwei Konten direkt vom Notaranderkonto.
Tempo, wenn es darauf ankommt
Wer schnell Klarheit will, bekommt einen Zeitplan mit festen Etappen. Wer Zeit braucht, bekommt sie – aber mit realistischem Enddatum.
Vermeiden
Was Sie vermeiden sollten
Die Wohnung als Druckmittel nutzen
Blockieren kostet beide Seiten Geld: laufende Kosten, Wertrisiko, im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung mit 15–35 % Verlust.
Übernahme ohne Bankgespräch zusagen
Ob ein Partner das Darlehen allein tragen darf, entscheidet die Bank – nicht die Ex-Partner. Erst Haftentlassung klären, dann versprechen.
Zwei Makler beauftragen
Zwei Bewertungen, zwei Preise, doppelter Streit. Ein neutraler Makler mit einem Auftrag von beiden ist der schnellere Weg.
Den Verkauf vor der Nutzungsregelung starten
Wer wohnt bis zur Übergabe wo, wer zahlt was? Ohne diese Klärung scheitern Besichtigungstermine an Kleinigkeiten.
Häufige Fragen
Neutral für beide Seiten
Eine Bewertung, die beide akzeptieren.
Schreiben Sie uns – gern auch beide getrennt. Wir melden uns persönlich, ohne Partei zu ergreifen.